Amateurfunk

Was Amateurfunk nicht ist: Jedermannsfunk

Sehr oft wird der Amateurfunk mit dem Jedermannsfunk (CB-Funk) verwechselt. Letzterer wird für alle Arten privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation benutzt. Er ist zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch gedacht. CB bedeutet „Citizens Band“ und heisst „Bürger-Frequenzband“. Der CB-Funk ist allen Bürgern ohne Prüfung offen und von jeglichen Konzessionen befreit. Das zur Verfügung stehende Frequenzband und die zulässige Sendeleistung sind deshalb sehr beschränkt.

Amateurfunkdienst

Die Funkamateure dagegen stehen weltweit miteinander in Verbindung:

  • in diversen Frequenzbereichen, die Amateurbänder, zwischen 135.7 kHz und 250 GHz im Langwellen-, Mittelwellen-, Kurz- und Ultrakurzwellen- bis hinauf in den Gigahertzbereich
  • mit persönlichem bzw Klubrufzeichen
  • unter Verwendung traditioneller Betriebsarten wie z B Morsetelegrafie (CW), Sprechfunk (Phone), Funkfernschreiben (RTTY), moderne digitale Übertragungsverfahren wie Packet Radio, PSK 31, AMTOR, PACTOR und viele andere mehr.
  • unter Verwendung von Bild- und Videoübertragungen wie etwa FAX (Facsimile), SSTV (Slow Scan Television), ATV (Amateur-TV, Amateurfernsehen), SATV (Schmalband ATV), DATV (Digitales ATV) und DRM (Digital Radio Mondiale)
  • Neben direkten Verbindungen sind auch Kontakte via Relais, Echolink, Satelliten wie z.B. OSCAR (Orbital Satellite Carrying Amateur Radio), EME (Erde-Mond-Erde) oder auch Meteorscatter möglich.

Die Funkamateure übertragen technische Informationen über Sende- und Empfangsversuche sowie persönliche Mitteilungen. Die Anwender sind Privatpersonen und Amateurfunkvereine. Die Voraussetzung für eine Konzessionserteilung ist ein gültiger Fähigkeitsausweis auf der Basis von Prüfungen. Diese werden in der Schweiz vom BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) durchgeführt. Im Sinne des Gesetzes ist der Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird. Diese Definitionen zeigt, dass der Amateurfunk nicht nur eine reine Freizeitbeschäftigung ist, sondern dass sich aus der Tätigkeit als Funkamateur auch gesellschaftliche Pflichten ableiten. So sind Funkamateure verpflichtet, in Not- und Katastrophenfällen Hilfe zu leisten. Das Amateurfunknetz ist weltweit ausgebaut.

Quelle: HB9FR | www.hb9fr.ch